Der Feuerwehrplan dient den Einsatzkräften der schnellen Orientierung im Gebäude. Er gibt Aufschluss über Angriffswege, Löscheinrichtungen und Gefahrenschwerpunkte sowie Ansammlungen von brennbaren Materialien. Der Feuerwehrplan ist ein vorbereiteter Plan für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an besonderen Gebäuden oder Objekten. Bei Neubauten wird heutzutage im Rahmen des Bauantrages von den zu prüfenden Dienststellen ein Feuerwehrplan fast immer gefordert. Bei älteren Gebäuden, die noch Bestandschutz haben, liegt ein Feuerwehrplan dagegen meist nie vor. Hier können allerdings Feuerwehrpläne im Rahmen einer Feuerbeschau (laut Bayerischem Feuerwehrgesetz) auch nachträglich gefordert werden. Feuerwehrpläne sind Führungsmittel und dienen der Einsatzvorbereitung, welche bei der örtlichen Feuerwehr hinterlegt sind. Feuerwehrpläne bestehen aus folgenden Bestandteilen: Allgemeine Objektinformation, zusätzliche textliche Erläuterungen, Übersichtsplan, Geschosspläne sowie ggf. Sonderpläne.

Gebäude, welche einen Feuerwehrplan benötigen, sind z.B. Hotels, Herbergen, Kinos, Einkaufszentren, Discounter, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Altenheime, öffentliche Gebäude, Bäder, Sportstätten, Lagerhallen, Industriegebäude usw.